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Garantiebedingungen Garantie all-inclusive Garantie und zusätzliche Leistungen der Festool GmbH

Stand: 02.09.2024

Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihres neuen Festool-Geräts. Seit dem 06.03.2013 erhalten Sie durch die Online-Registrierung Ihres Festool Neugerätes zur Garantie all-inclusive kostenlos eine Kostenschutz-Garantie (Rundum-Reparatur gratis) von insgesamt 36 Monaten ab Kaufdatum und haben Anspruch auf zusätzliche Serviceleistungen. Mit der Online-Registrierung erklären Sie sich mit den folgenden Garantiebedingungen einverstanden.

1 Allgemeine Bedingungen und Registrierung

1.1 Soweit nicht nachfolgend unter den Ziffern 1.7 und 3.1 etwas anderes ausdrücklich geregelt ist, bietet Festool GmbH (nachfolgend "Festool") bei erfolgreicher Registrierung für alle neuen Festool Elektro- und Druckluftmaschinen (nachfolgend "Geräte") Ihnen gegenüber Kostenschutz-Garantie und zusätzliche Serviceleistungen auf Grundlage dieser Bedingungen an, vorausgesetzt, Sie sind ein Endkunde, sei es als natürliche oder als juristische Person, mit (Wohn-)Sitz in Deutschland. Festool übernimmt gegenüber Festool-Fachhändlern, gewerblichen Maschinenverleihern und Wiederverkäufern keine Garantie oder zusätzliche Serviceleistungen.


1.2 vorliegenden Bedingungen gelten auch für Li-Ion Akku-Packs, Akku-Ladegeräte und Akku-Leuchten, (nachfolgend ebenfalls "Geräte"), soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine Abweichung hierzu vorsehen.

1.3  Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von der Garantie all-inclusive umfassten Garantie- und Serviceleistungen sind: 

  • Kauf bei Festool oder einem autorisierten Festool-Fachhändler
  • Online-Registrierung in MyFestool innerhalb von 100 Tagen nach dem Datum des Original-Kaufbelegs unter: www.festool.de/myfestool
  • Upload einer Rechnung bzw. eines Lieferscheins zur Überprüfung des angegebenen Kaufdatums

1.4 Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail einen Link zu Ihrem Garantiezertifikat. Dieses bezieht sich immer nur auf das registrierte Gerät.

1.5 Mit diesen Garantiebedingungen räumt Festool Ihnen zusätzliche Rechte ein, die neben Ihren vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüchen bestehen. Mit den Garantiebedingungen ist eine Abbedingung, Einschränkung oder sonstige Änderung der vertraglichen oder gesetzlichen Mängelrechte nicht verbunden.

1.6 Die Gewährung von Garantieleistungen oder zusätzlichen Serviceleistungen bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch setzt sie eine neue Garantiezeit in Lauf.

1.7 Ist der Kaufvertrag nichtig, unwirksam oder wird er aufgehoben, so wird das betroffene Gerät von der Garantie ausgeschlossen. Wurde für das Gerät bereits ein Garantiezertifikat erstellt, so verliert dieses seine Gültigkeit.

1.8 Für Li-Ion Akku-Packs bzw. Akku-Ladegeräte und Akku-Leuchten ist eine gesonderte Registrierung wie in Punkt 1.3 beschrieben, nicht erforderlich. Anstelle der Registrierung ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Service- und Garantiebedingungen, dass Sie den Originalkaufbeleg gemäß Punkt 2.5 beilegen. Die übrigen allgemeinen Bedingungen gelten fort.

2 Garantiebedingungen der 36-Monate Rundum-Reparatur gratis

2.1 Die Garantiezeit beträgt 36 Monate und beginnt mit dem Datum auf Ihrem Original-Kaufbeleg. 

2.2 Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung) oder das vollständige Gerät unentgeltlich ersetzt wird (Kostenschutz-Garantie). Ersetzte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Festool GmbH über. Weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht.

2.3 Ein Garantiefall liegt vor, wenn

  • Das gelieferte Gerät nachweislich nicht frei von Material- und Fertigungsfehlern ist.
  • Verschleißteile (insbesondere Kohlenbürsten, Kugellager, Gummimanschetten, Akku-Packs, Dichtungsringe und Schalter) nachweislich durch natürliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Geräts beschädigt sind. Eine abschließende Auflistung der von der Garantie umfassten Teile ist im Ersatzteilkatalog unter www.festool.de/ekat einsehbar.

2.4 Kein Garantiefall liegt vor,

  • bei Beschädigung von Verbrauchsmaterialien und Zubehören, insbesondere bei Schleiftellern, Schleifschuhen, Plug-it Kabeln, Sägeblättern, Fräsern, Rührstäben, Schneidemessern, Schneidegarnituren und Bohrwerkzeugen.
  • wenn bei Anschluss, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Gebrauch und Wartung der Geräte von der Bedienungsanleitung und sonstigen Unterlagen der einzelnen Geräte abgewichen wurde.
  • bei sonst unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere bei äußerer Gewalt (insbesondere Sturz oder Schlag).
  • bei Mängeln an Geräten, die insbesondere durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
  • bei Geräten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, insbesondere bei Geräten, die zerlegt wurden.
  • bei kontinuierlich stark verschleißendem Gebrauch, insbesondere im industriellen Dauerbetrieb oder bei andauernder überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Geräts.


2.5 Umfang und Geltendmachung der Garantieansprüche

Garantieansprüche müssen Festool gegenüber unverzüglich nach der Feststellung des Mangels und innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer unter www.festool.de genannten Kundendienststelle vollständig vorzulegen oder einzusenden.

2.6 Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten von Unternehmen

Wenn Sie das Gerät als Kaufmann i.S.v. § 1 HGB gekauft haben, setzen Ihre Garantieansprüche voraus, dass Sie die Geräte unverzüglich nach Erhalt überprüft und Festool erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Geräte, und versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem autorisierten Händler oder der Festool GmbH angezeigt haben.

2.7 Dekontaminierungspauschale für H-Geräte

Bei Einsendung eines zu reparierenden Geräts der Staubklasse H an eine unter www.festool.de genannte Kundendienststelle ist Festool berechtigt, dem Kunden eine Pauschale für die Dekontaminierung des Produkts in Höhe von 100 € in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Reparaturen im Rahmen unserer Garantie.

3 Ihre zusätzlichen Festool Serviceleistungen

3.1 36 Monate Diebstahl ersetzt

3.1.1  Im Falle eines Diebstahls liefern wir Ihnen für Ihr gestohlenes Gerät einmalig ein Neugerät (nur Grundgerät ohne Zubehör, keine Set-Variante) ohne zusätzliche Versicherungskosten und gegen einen Selbstbehalt in Höhe von 125 € netto (exkl. MwSt.). Für Produkte der Produktkategorie Power Station gilt ein abweichender Selbstbehalt in Höhe von 1.000 € netto (exkl. MwSt.). Diese Leistung gewährt Festool für alle erfolgreich registrierten Festool Geräte für die Dauer von 36 Monaten ab Datum auf Ihrem Original-Kaufbeleg. Das Austauschgerät unterliegt nicht erneut dem Diebstahlschutz.

Das Austauschgerät kann nicht erneut zur Garantie angemeldet werden. Das Austauschgerät erhält für die auf das gestohlene Gerät entfallende Garantierestlaufzeit (berechnet nach Maßgabe der Ziffer 2.1 abzüglich der bereits abgelaufenen Garantiezeit), die Leistungen der Garantie all-inclusive. Die gesetzlichen Mängelrechte für das Austauschgerät bleiben unberührt.

Wenn und sobald wir ein Produkt nicht mehr in unserem aktuellen Produktportfolio führen und dieses auch nicht mehr auf Lager haben sollten, wandelt sich Ihr Anspruch auf Lieferung eines Neugeräts, bei ansonsten unveränderten Bedingungen, in einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Geräts Ihrer Wahl aus unserem dann aktuellen Produktportfolio mit einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP), welche der des ersetzten Produkts entspricht. Ihr bisheriges Gerät geht in unser Eigentum über.

3.1.2 Um diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen, ist der Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Anzeige ist mit Ihrem Garantiezertifikat innerhalb von fünf Tagen nach dem Diebstahl Ihrem Festool-Fachhändler vorzulegen. Dieser reicht die Unterlagen bei Festool zur Prüfung ein.

3.1.3 Nach erfolgter Prüfung werden Sie von Festool über den Status informiert und das Neugerät kann nach Bewilligung durch Festool bei Ihrem Festool-Fachhändler gegen Zahlung des o.g. Selbstbehalts abgeholt werden.

3.2 10 Jahre Ersatzteil-Garantie (Originalteile ersetzt)

Wir garantieren, dass nach Produktionsauslauf eines Gerätetyps noch für mindestens 10 Jahre für diesen Typ Ersatzteile verfügbar sind. Wenn und sobald wir ein Ersatzteil nicht mehr in unserem aktuellen Produktportfolio führen und dieses auch nicht mehr anbieten können sollten, wandelt sich Ihr Anspruch auf Reparatur durch eine Festool-Werkstatt des benötigten Ersatzteils, bei ansonsten unveränderten Bedingungen, in einen Anspruch auf Lieferung eines Neugeräts Ihrer Wahl aus unserem dann aktuellen Produktportfolio mit einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP), welche der des ausgelaufenen Gerätetyps entspricht. Ihr bisheriges Gerät geht in unser Eigentum über.

4 Schlussbestimmungen

4.1 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die wir durch die Registrierung Ihres Gerätes zur Garantie all-inclusive (inkl. Rechnungsupload) erhalten haben (z.B. Vor- und Nachname, Adresse), werden ausschließlich zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen gespeichert, verarbeitet oder genutzt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sofern und soweit Sie Ihr MyFestool Konto löschen oder ein Gerät aus Ihrer Werkzeugübersicht entfernen, werden wir Ihre zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten bis zum Ablauf der Garantie weiter speichern.

Alle Daten werden durch Festool und Festool Deutschland GmbH genutzt. Darüber hinaus kann eine Datenweitergabe an TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG erfolgen. Rechtsgrundlage hierfür ist unser Unternehmensinteresse, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Sie werden nicht an sonstige dritte Unternehmen übermittelt, noch anderweitig zu werblichen Zwecken genutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.festool.de/rechtliches/datenschutz.

4.2 Änderung Ihrer Kundendaten

Ändern sich Ihre Kundendaten, bittet Festool Sie um umgehende Änderung in Ihrem kostenlosen MyFestool Konto unter www.festool.de/myfestool. Durch überholte Kundendaten entstehende Mehrkosten können nicht von Festool übernommen werden.

4.3 Leistungsänderungen

Festool behält sich vor, die Garantie und Serviceleistungen bzw. diese Garantiebedingungen ganz oder teilweise unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

4.4 Sonstiges

4.4.1 Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.

4.4.2 Sofern Festool durch höhere Gewalt an der Erfüllung der Garantieleistungen, insbesondere an der Reparatur oder Lieferung von Geräten, gehindert wird, wird Festool für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne Ihnen zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern Festool die Erfüllung der Garantieleistungen durch unvorhersehbare und von Festool nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und auch, wenn Festool bereits im Verzug ist.

4.4.3.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

4.4.4. Wenn sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Garantieregistrierung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Garantie der Sitz der Festool GmbH. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
 
4.4.5. Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Garantie eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Garantie vereinbart worden wäre.