Maskenpflicht vor Geschäften in NRW: Gericht kippt Corona-Regel
Die Regelung zur Maskenpflicht im Umfeld des Einzelhandels ist in NRW zu vage gefasst - meint das Oberverwaltungsgericht Münster. Und setzt sie außer Kraft.
Münster - Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Umfeld des Einzelhandels gekippt. Das OVG lehnte am Mittwoch zwar den Eilantrag einer Frau aus Gelsenkirchen gegen die generelle Maskenpflicht ab. Das Gericht gab der Frau aber in einem Punkt recht: Die derzeit gültige Coronaschutzverordnung schreibt das Tragen von Alltagsmasken im Umfeld des Einzelhandels vor. (News zum Coronavirus)
Bundesland | NRW |
Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
Landeshauptstadt | Düsseldorf |
Damit sind Parkplätze vor Lebensmittelgeschäften oder Wege zum Geschäft gemeint. Der Begriff „unmittelbares Umfeld“ ist dem OVG aber zu vage. Daher setzte es die Verordnung in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1932/20.NE).
Maskenpflicht vor Geschäften gekippt: Gericht setzt Regel außer Kraft
Der Wortlaut in der Verordnung lasse mehrere Auslegungen zu. So könnte ein Radius von wenigen Metern um den Eingangsbereich gemeint sein, aber auch ein größerer Bereich mit einem Umfeld von 50 Metern wie beim Verzehrverbot beim Außer-Haus-Verkauf. Der 13. Senat des OVG kritisiert, das diese Unklarheit besonders schwer wiege, weil ein Verstoß gegen diese Maskenpflicht ein Bußgeld zur Folge haben könne.
Es ist nicht die erste Corona-Regel, die von einem Gericht gekippt wird. Erst am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Aachen die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt von Düren für nichtig erklärt. Das Gericht argumentierte, Voraussetzung für die Verpflichtung zum Tragen einer Maske sei, dass mit dem Zusammentreffen vieler Menschen gerechnet werden müsse. Das habe die Stadt Düren für die Innenstadt nicht dargelegt.
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