Einfuhrumsatzsteuer: So gehen die China-Händler mit der neuen Regelung um
Die Einfuhrumsatzsteuer wird seit Juli 2021 bei Bestellungen bei Händlern außerhalb der EU ab dem ersten Euro fällig. Hier erfahrt ihr alles, was ihr dazu wissen müsst.

- Noch vor wenigen Monaten wurde auf Importe aus Nicht-EU-Ländern erst ab einem Warenwert von 22 Euro die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
- Diese Freigrenze gibt es seit Juli 2021 allerdings nicht mehr.
- Abgaben werden bei Einkäufen aus Nicht-EU-Ländern schon ab dem ersten Euro fällig.
In China-Shops aber auch in Stores mit Sitz in in anderen Drittländern wie den USA oder Großbritannien werden kleine Elektronikartikel wie etwa Kopfhörer, Ladekabel oder auch Powerbanks oft zu deutlich günstigeren Preisen als hierzulande angeboten. Beim Import von Technik ließ sich bisher einiges an Geld sparen, sofern man mit dem Warenwert nicht die Einfuhrfreigrenze von 22 Euro überschritt. Dann wurde nämlich die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Seit dem 1. Juli 2021 gilt diese Regelung nicht mehr und auf Waren aus dem Nicht-EU-Ausland wird ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Kaufpreises erhoben. Das ist aber noch nicht alles.
Weitere Kosten: Servicepauschale
In den meisten Fällen wird die Zollabwicklung vom für die Sendung zuständigen Versandunternehmen abgewickelt. Dafür erhebt dieses eine Servicepauschale. Bei der Deutschen Post liegt diese zum Beispiel bei sechs Euro.
Bestellt ihr also für 20 Euro Kopfhörer aus China, Großbritannien den USA oder einem anderen Land außerhalb der Europäischen Union und lasst euch diese von der Deutschen Post liefern, bezahlt ihr letztendlich 29,80 Euro.
Kleine Freigrenze bleibt
Eine Ausnahme für gibt es allerdings: Wie der Zoll angibt, werden Abgaben von unter einem Euro nicht berechnet. Demzufolge können Waren bis zu einem Wert von 5,23 Euro noch immer aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, ohne dass es zu zusätzlichen Zahlungen kommt.
Für Sendungen mit einem Warenwert ab 150 Euro ändert sich mit der neuen Regelung aber nichts. Für diese wird neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der Zoll fällig. Dieser wird nach dem Zolltarif berechnet.
So gehen die China-Shops mit der Regelung um
Einige große China-Händler reagieren auf die neue Regelung, indem sie die Einfuhrumsatzsteuer in den Verkaufspreis integrieren. Ihr begleicht sie also direkt beim Check-Out an der Kasse. Oft wird dies durch ein "Includes VAT" gekennzeichnet. Händler, die die Einfuhrumsatzsteuer auf diese Art beheben sind:
Allerdings müsst ihr hierbei aufpassen. Es gibt Händler wie zum Beispiel AliExpress, die zwar den Aufschlag für die Einfuhrumsatzsteuer erheben, dies aber wohl nicht mit den Behörden regeln. Zumindest lassen sich im Internet Berichte von Kunden finden, die bei AliExpress-Bestellungen Probleme mit dem Zoll bekamen und weitere Zahlungen leisten mussten.
Es gibt aber auch viele China-Händler, bei denen die Einfuhrumsatzsteuer nicht in den Verkaufspreis inkludiert ist. Ihr müsst sie also beim Zoll entrichten. Unter anderem ist dies der Fall bei:
Goboo bildet eine Ausnahme. EU-Sendungen werden ausschließlich aus den Warenlagern in Spanien verschickt Deshalb fällt für Einkäufe bei diesem Händler keine Einfuhrumsatzsteuer an.