Ab 1. Juli 2021 – Abschaffung der Steuerfreigrenze auf Sendungen aus China

Update Ab Donnerstag (01.07.) fällt die bisherige Steuerfreigrenze für Bestellungen aus China weg. Was das genau bedeutet, wo mehr Kosten entstehen und wie man am Ende vielleicht doch nicht mehr zahlen muss, erfahrt ihr hier.

Nachdem es schon seit über einem Jahr feststeht, rückt der Stichtag nun immer näher: Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22€ für die Einfuhrumsatzsteuer bei Sendungen aus China.

Neuerungen ab 01. Januar 2021 deutschepost

Was genau ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Diese Steuer, die oft mit den Zollgebühren verwechselt wird, fällt auf alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern an – also auch aus China. Die Höhe dieser Steuer beträgt 19%, sie ist also genau so hoch wie die Mehrwertsteuer, die wir auf Käufe innerhalb der EU zahlen. Bestellt man etwas für 100€ außerhalb der EU, dann zahlt man also zusätzlich 19€ Einfuhrumsatzsteuer.

Bisher war es aber so, dass es eine Freigrenze gab, die bei 22€ lag. Das bedeutet, dass man auf Sendungen, deren Wert darunter lag, keine Steuern zahlen musste. Hinzu kommt die Praxis, dass die Steuer erst dann vom Zoll erhoben wurde, wenn der Betrag über 5€ lag – das ist ab einem Bestellwert von 26,29€ der Fall (19% von 26,29€: 26,29 x 0,19 = 4,9951; aufgerundet 5€). Daher zahlt man aktuell bis zu diesem Betrag effektiv keine Einfuhrumsatzsteuer.

  • alte Regelung:
    • unter 22€: Keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
    • zwischen 22€ und 26,28€: EUSt fällt an, wird aber nicht erhoben
    • ab 26,29€: EUSt von 19% auf den Bestellwert wird erhoben

Was ändert sich ab 2021?

Aufgrund von gesetzlichen Regelungen wird die Freigrenze von 22€ abgeschafft. Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2021 schon ab dem ersten Cent Bestellwert die Einfuhrumsatzsteuer von 19% anfällt. Eine AliExpress-Bestellung im Wert von einem Euro würde dann mit 19 Cent besteuert. Eine entsprechende Meldung findet sich auch hier auf der Webseite der Deutschen Post.

Anders als bisher entfällt auch die Praxis, die Steuer erst ab 5€ zu erheben. Stattdessen wird die Steuer nun ab einem Betrag von 1€ erhoben, also ab einem Warenwert von 5,24€. Auf Bestellungen, die darunter liegen, wäre demnach auch mit der neuen Regelung keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.

Hinzu kommt dann auch noch eine Auslagenpauschale für die Erhebung dieser Steuer. Diese ist abhängig vom Versandunternehmen und beträgt bei der Deutschen Post 6€ pro Bestellung.

  • neue Regelung ab 1.7.20210
    • 0,01 bis 5,23€: EUSt fällt an, wird aber nicht erhoben, da unter 1€
    • ab 5,24€: EUSt von 19% auf den Bestellwert wird erhoben

Was bedeutet das für deine Online-Bestellungen aus China?

Sollte der Zoll nun die Steuer wirklich ab einem Betrag von 0,01€ erheben, dann werden Bestellungen unter 26€ aus China ab dem 1.7.2020 um 19% teurer. Das ist dann ärgerlich, wenn man mal wieder ein paar Ladekabel, Handyhüllen oder günstige Bluetooth-Lautsprecher bestellt. Hier kommen dann jeweils ein paar Euro an zusätzlichen Kosten hinzu. Effektiv sind dann nur noch Bestellungen bis 5,23€ wirklich frei von zusätzlichen Kosten.

Außerdem wird die Steuer bisher oft beim zuständigen Zollamt vor Ort bezahlt – das würde bedeuten, selbst für sehr kleine Bestellungen immer den Weg dorthin antreten zu müssen. Das wäre doppelt ärgerlich und unserer Meinung nach wenig sinnvoll. Vorgesehen ist, dass die Bezahlung entweder bei Abholung in der Filiale oder an der Haustür beim Boten zu entrichten ist.

Der Stichtag ist wie erwähnt der 1. Juli 2021. Relevant dafür, ob eine Lieferung bereits unter die neue Regelung fällt, ist nicht das Bestelldatum, sondern der Tag, an dem das Paket beim deutschen Zoll eintrifft.

Bestellungen ohne Einfuhrumsatzsteuer

Es ist ausdrücklich möglich, dass sämtliche Abgaben – Steuer, Zoll und Pauschale – bereits im Vorfeld vom Versender entrichtet und auf den Warenwert aufgeschlagen werden. Schon jetzt geben viele China-Shops an, die Einfuhrumsatzsteuer im Vorfeld zu bezahlen, um einen für den Käufer kostenlosen Versand zu ermöglichen. Es ist denkbar, dass sich auch mit der neuen Rechtslage dieses System weiter durchsetzen wird. So fallen die Zusatzkosten für den Käufer womöglich gar nicht so hoch aus.

Außerdem werden jetzt die EU-Warenlager der China-Shops umso wichtiger. Auf Lieferungen aus Spanien, Tschechien oder Polen fällt die Einfuhrumsatzsteuer für den Endverbraucher nicht an, da die Ware nur innerhalb der EU versendet wird. Solche Warenlager unterhalten mittlerweile so gut wie alle der großen China-Shops wie GearBest, Banggood, Geekmaxi und Edwaybuy und auch die größte Handelsplattform AliExpress. Schon jetzt wird dieser Art der Bestellungen immer beliebter, auch wegen der kürzeren Versandzeiten, da die Ware eben schon in Europa liegt.

Auch fällt die Abgabe nicht an, wenn auf einem in der EU registrierten Online-Marktplatz bestellt wird und die anfallende Mehrwertsteuer in bereits einem EU-Land abgeführt wird.

Jogging41

02.03.2021, 11:46
Antworten #

….als Verbraucher ärgerlich, als Staat notwendig… Schliesslich werden genug Sendungen bewusst falsch deklariert und eigentlich schaden wir uns damit alle… Danke für den Hinweis…

    uboost

    02.03.2021, 11:55
    Antworten #

    Ja, das stimmt natürlich. Andererseits stellt sich mir die Frage ob der organisatorische Aufwand für Besteuerungen unter 5€ Einfuhrumsatzsteuer überhaupt Sinn macht!? Oder versuchen wir hier mal wieder Geld zu verdienen wo es am Ende aber, nach Abzug aller dadurch entstehenden Zusatzkosten, vielleicht nur noch ein Minusgeschäft für den Staat bleibt?! Und das natürlich dann wieder auf Kosten des Steuerzahlers… Aber ich weiß auch das der Markt für Importgüter dieser Art so enorm gestiegen ist, das vielleicht eine bessere Lösung als die aktuelle her muss. Wir werden sehen…

SnakeEyes1105

02.03.2021, 13:47
Antworten #

Richtig sowas befürchte ich nämlich auch, dass es gut gemeint ist aber uns alle am Ende mehr kostet als es einbringt.

Gibt es ja schon zuhauf oder wie war das doch gleich als das Arbeitsamt,ich glaube es war 2018 oder 2019, 50 Millionen € aufgewendet hatte um geringe Überzahlungen an Leistungsbezieher in Höhe von 25 Millionen € einzutreiben?
Würde sowas eine Firma in der freien Wirtschaft machen könnten sie direkt Insolvenz anmelden und den Laden zu machen.

Trotz allem sollte es immer eine „Bagatellgrenze“ geben unter der man den Aufwand nicht betreibt. Die aktuelle Regelung mit 22€ ist da schon nicht verkehrt.

Static

02.03.2021, 14:20
Antworten #

Dann kann man sich ja schon mal auf 1-2 Monate Wartezeit für die Abfertigung der Sendung einstellen.
Ich bin mir auch sicher, dass der Aufwand bedeutend grösser als der Ertrag sein wird. Aber solche Minusgeschäfte passen ja zu unserem Staat. Andererseits können Steuerbetrüger mit gefakten Erstattungen Millionen machen.

need4speed

02.03.2021, 19:10
Antworten #

Interessant wird es auch noch wie viel die Post zusätzlich an Gebühren für die Zollanmeldung verlangt? Aktuell sind das meines Wissens nach 6 oder 7 Euro pauschal je Sendung!

    need4speed

    02.03.2021, 19:23
    Antworten #

    Nachtrag: es sind 6 Euro. Man kann sich aber neuerdings auch für eine Selbstverzollung anmelden. Bedingung ist aber ein elektronischer Personalausweis + Ausweis App bzw. Lesegerät. Das wird ein schönes Chaos …

gpeterh

02.03.2021, 20:29
Antworten #

Schade, die China Gadgets haben zu dem Billigpreis immer Spaß gemacht.

Molto bene (Gast)

03.03.2021, 00:11
Antworten #

Danke für die Info! Vielleicht hilft das ja die Tonnen an 1€ Plastikartikeln zu reduzieren, die kurz Spaß machen, dann in der Ecke und letztlich im Müll landen.

Android

03.03.2021, 06:05
Antworten #

EU Lager und gut ist.

mws (Gast)

03.03.2021, 07:30
Antworten #

https://www.paketda.de/news-zollfreigrenze-22-euro-abgeschafft.html

Sehr interessanter Artikel.

Nur bis 1 Euro wird demnach nichts erhoben. Der Wert der Ware sinkt damit auf 5,20 Euro.

    need4speed

    03.03.2021, 18:07
    Antworten #

    Wenn man als Empfänger feststellt, dass der Wert vom Versender zu niedrig deklariert wurde muss man das dem Zoll melden oder man macht sich selber strafbar!

anon (Gast)

05.03.2021, 02:00
Antworten #

Die Kommentare deuten auf Unkenntnis hin. Erklärung: Wirtschaftskrieg. Es geht darum – die chinesischen Produkte zu verteuern. Man hat viel zu lange Zeit zu gerne das Geld aus China genommen. Nun kommt (zu spät) das böse Erwachen. Es handelt sich hierbei nur um einen Nadelstich unter Vielen der den Chinesen Einnahmen wegnehmen soll – die dann bei Händlern bleiben die in der EU – Versteuern oder zumindest indirekt Abgaben zahlen (EU-Lager)! Think Big!

    uboost

    05.03.2021, 11:46
    Antworten #

    Leider muss ich dich da korrigieren. Natürlich haben wir viel zu lange Gelder aus China genommen und ein wirtschaftlicher Krieg ist bereits in vollem Gange. Ich mache tagtäglich Geschäfte im Bereich Großhandel mit Indien und China. Dort explodieren die Rohstoff- und Versandkostenpreise dermaßen, das ich in allen Bereichen meine Preise erhöhen durfte oder noch darf.
    Aber deine Aussage den Chinesen so Einnahmen wegzunehmen, ist ja nicht richtig. Denn alle Teile die sich im EU Lager befinden würden ja bereits versteuert. Oder meinst du das EU Lager bestellt aus Asien bis dato Lagerware für unter 22€ Wert? Wie soll das denn gehen? Also kommt hier alles in Containern an und die werden bei der Einfuhr natürlich versteuert. Es geht hier also um die Warensendungen die der deutsche Endverbraucher direkt aus China bezieht, bei der bisher unter 22€ keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden musste. Und ich weiß zufällig auch ganz genau warum das passiert! Denn diese kleinen Päckchen müssen bei der Post alle händisch sortiert werden, weil eine Maschine das nicht kann. Und wir reden von Millionen dieser Wish, Banggood, Alibaba Bestellungen die jeden Monat nach Deutschland kommen. Die Decken nämlich nicht wirklich die Kosten der Post oder DHL, sondern erzeugen ein Minusgeschäft. Woher ich das weiß? Meine Mutter arbeitet über 30 Jahre bei der Post und ich kenne den Sohn vom Chef der deutschen Post…

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