Sonderkündigungsrecht: So Kfz-Versicherung sogar noch im Dezember kündigen!

Der 30.11. ist wie jedes Jahr der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung – bis dahin muss die Kündigung (eigentlich!) beim alten Versicherer eingegangen sein. Allerdings könnt ihr unter Umständen sogar auch im Dezember noch kündigen, Stichwort: Sonderkündigungsrecht. Hier ein paar wichtige Tipps.Verivox kfz

Warum ist der 30.11. der Stichtag?

Kfz-Versicherungspolicen verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 4 Wochen vorher (also bis zum 30.11.) die alte Versicherung gekündigt wurde. Wird fristgerecht gekündigt, kann mit dem 01.01. direkt die neue Versicherung in Anspruch genommen werden.

Sonderkündigungsrecht: Kann ich auch nach dem 30.11. noch wechseln?

Ja, auch das klappt in folgenden Ausnahmefällen. Ihr habt nämlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihr eine Beitragserhöhung erhalten habt. Da fast alle Versicherer ihre Beiträge erhöhen, habt ihr nach Erhalt des Informationsschreibens, in dem die Beitragserhöhung angekündigt wurde, volle 4 Wochen Zeit, um euer Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen! Das Schreiben kann durchaus auch erst nach dem 30. November bei euch eintrudeln, ggf. fragt ihr beim Versicherer nach. Mein Schreiben mit der Beitragserhöhung kam am 29.11. bei mir an – jetzt hätte ich noch volle 4 Wochen Zeit, zu kündigen, also sogar noch bis Ende Dezember.

Ihr könnt dann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (typischerweise der 1. Januar), kündigen. Das Sonderkündigungsrecht greift übrigens auch im konkreten Schadensfall oder beim Fahrzeugwechsel.

Wie kann ich am besten kündigen?

Eine Kündigung muss generell schriftlich (also auch mit eigener Unterschrift) erfolgen. Das hat sich zwar mit dem Gesetz vom 1. Oktober 2016 geändert (nun kann man sogar per E-Mail kündigen!), das gilt aber einerseits nur für Verträge, die nach diesem Stichtag geschlossen wurden und andererseits würde ich mich nicht darauf verlassen, ob es da nicht doch noch irgendeine Ausnahme im Kleingedruckten des Versicherers gibt. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltet ihr euch also keinesfalls darauf verlassen, dass vom Versicherer eine Kündigung per E-Mail akzeptiert wird.

Am sichersten ist bei einer Kündigung natürlich das Einschreiben mit Rückschein. Es gilt dabei das Eingangsdatum beim Versicherer. Da das gegen Ende postalisch etwas eng werden kann, empfiehlt es sich (ggf. sogar zusätzlich) per Fax zu kündigen und den Sendebericht aufzubewahren. Auf jeden Fall solltet ihr eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern. In unseren Deals bekommt ihr aber auch immer eine Musterkündigung mit, die ihr dann einfach nur noch faxen/einschicken müsst.

Konkret bedeutet das, dass sogar eine Kündigung des alten Versicherers am Stichtag, dem 30.11. per unterschriebenem Fax noch möglich sein sollte, siehe dazu aber auch weiter unten der Hinweis zur Akzeptanz von Kündigungen.

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Was passiert, wenn mein alter Versicherer die Kündigung nicht akzeptiert?

Es kann unter Umständen sein, dass ein Versicherer verlangt, dass eine Kündigung ausschließlich in Schriftform erfolgt. Konkret bedeutet dies, dass hierbei Kündigungen per Fax (oder erst recht per Mail) eigentlich unzulässig ist, denn Schriftform bedeutet, dass die Erklärung schriftlich und mit eigener Unterschrift versehen sein muss, um wirksam zu werden. Das trifft beim Fax zwar eigentlich auch zu, aber die Unterschrift ist eben nicht im Original, sondern nur eine Kopie. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine Kopie der Unterschrift aber nicht aus.

Die meisten Versicherer nehmen Kündigungen aber natürlich auch per Fax entgegen, bestenfalls prüft ihr die AGB und Kündigungsbestimmungen eures Versicherers, um sicherzugehen – oder ihr versucht es einfach.

Sollte ein Versicherer eine Kündigung per Fax nicht mehr akzeptieren, würde schlimmstenfalls für euch die alte Versicherung weiterlaufen, trotz dass ihr über unseren Deal bereits einen neuen Versicherer gefunden habt. Dann könnt ihr, sollte es nicht anders gehen und der alte Versicherer nicht mehr zu kündigen sein, den Antrag der neuen Versicherung natürlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. So habt ihr keine Doppelbelastung.

Fazit

Noch ist nicht aller Tage Abend. Selbst wenn ihr es also nicht schafft, rechtzeitig zum 30.11. den alten Versicherer zu kündigen, könnt ihr noch immer im Dezember per Sonderkündigungsrecht kündigen, falls euer Versicherer die Beiträge erhöht hat.

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Krypton

09.12.2019, 09:26
Antworten #

Gilt das auch bei Neuverträgen?
Der Gutschein?

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