Krankenkassen vergleichen und 2019 Beiträge sparen

Update Im Oktober hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz trat in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft. Die wohl größte Änderung betrifft dabei den Zusatzbeitrag. Diesen zahlte man als Versicherter bisher allein. Ab 2019 wird er allerdings paritätisch finanziert, alsozur Hälfte vom Arbeitgeber (bzw. bei Retnern von der Rentenversicherung) übernommen.

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Die neue Empfehlung für die Höhe des Zusatzbeitrags der Krankenkassen für 2019 besagt, dass der Zusatzbeitrag um 0,1% auf im Durchschnitt 0,9% gesenkt werden kann / soll. Da dies jedoch nur eine Empfehlung ist, müssen die Krankenkassen dieser nicht zwangsläufig folgen. Im Falle einer Erhöhung hat man aber glücklicherweise ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.01.2019.

Spätestens mit der ersten Lohnabrechnung im Januar werden einige Arbeitnehmer wieder erkennen, dass ihre Krankenkassenbeiträge gestiegen sind. Grund sind die erhöhten Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben, um ihren Finanzbedarf zu decken – gut also, wer bei einer Krankenkasse ist, die wirtschaftlicher arbeitet als andere, denn diesen Zusatzbeitrag zahlen die Versicherten (Arbeitnehmer) selbst. In diesem Beitrag möchte ich euch ein paar Tipps und Hintergrundinformationen an die Hand geben.

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  • Krankenkasse vergleichen und Beiträge sparen
    • Sonderkündigungsrecht bis 31.01.2019 (danach über normales Kündigungsrecht)
    • über hundert Euro pro Jahr Ersparnis
    • Gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen
    • Zusatzbeiträge, Bonusprogramme, Leistungen im Überblick
    • Informationsmaterial komplett kostenlos und unverbindlich anfordern

Mit der Krankenkasse ist es oft wie beim Strom, Gas und der Kfz-Versicherung: Vergleichen, prüfen und ggf. wechseln ist Pflicht, wenn man hunderte Euro im Jahr sparen möchte. Über krankenkasseninfo.de (empfohlen von finanztip.de!) könnt ihr im Krankenkassen-Vergleichsrechner euer Bundesland, euer monatliches Bruttoeinkommen und auf Wunsch weitere Informationen angeben, um so die verschiedenen Krankenkassen im Rahmen ihrer Zusatzbeiträge, Bonusprogramme und Leistungskritieren zu vergleichen– und per „Informationen anfordern“ bekommt ihr dann eine Mail mit allen weiteren Informationen zur Krankenkasse und zu einem Wechsel. Völlig unverbindlich!

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Sonderkündigungsrecht: Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Sofern eure Krankenkasse zu den sechs Kassen gehört, die zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht haben, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss dabei spätestens bis Ende Januar (31.01.2019) eingegangen sein (spätestens bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wurde). Normalerweise könnt ihr eine Krankenkasse erst nach 18 Monaten wechseln, diese Frist gilt beim Sonderkündigungsrecht allerdings nicht.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Klartext: Wer bis 31.1. kündigt, kann frühestens zum 1. April in die neue Kasse wechseln. Dort seid ihr dann 18 Monate gebunden (außer ihr entscheidet euch für eine Wahltarif, die haben wieder eigene Mindestlaufzeiten).

In eurer Kündigung solltet ihr auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen:

„Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrags mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch.“

Ein Risiko habt ihr dadurch keines – die neue Krankenkasse muss euch annehmen und selbst wenn irgendwas schieflaufen solltet, wird die Kündigung automatisch unwirksam und ihr bleibt aufgrund der deutschen Krankenversicherungspflicht in der alten Kasse weiter versichert. Zudem sind 95% der Leistungen aller Kassen gleich, so will es der Gesetzgeber.

Solltet ihr euch nicht mehr auf das Sonderkündigungsrecht berufen können, könnt ihr eure Krankenkasse per normalem Kündigungsrecht jederzeit wechseln– die Fristen hierzu fragt ihr am besten bei eurer Krankenkasse an.


Erklärvideo vom 12.01.2016

Hintergrundinformationen zum Zusatzbeitrag

Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 erhöhen wieder einige Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. Bei gesetzlich Versicherten ist ein Krankenkassenbeitrag von 14,6%des monatlichen Bruttoeinkommens festgeschrieben, darüber hinaus können Krankenkassen aber Zusatzbeiträge erheben.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2019 liegt bei 0,9% (0,1% weniger als im Vorjahr), d.h. der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen liegt dieses Jahr bei 15,5%. Ab 2019 werden aber nicht nur die 14,6% sondern auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte jeweils vom Versicherten und Versicherer getragen. Das bedeutet konkret:

  • 7,75%des monatlichen Bruttolohns zahlt der Arbeitgeber an die Krankenkassen
  • 7,75%des monatlichen Bruttolohns zahlt der Arbeitnehmer an die Krankenkassen

Trotz dieser Änderung bleibt es für Arbeitnehmer natürlich weiterhin sinnvoll, sich nach einer Krankenkasse umzuschauen, die einen möglichst geringen Zusatzbeitrag erhebt (z.B. weil sie gut wirtschaftet, weniger Filialen hat und mehr auf Online setzt, viele junge Versicherte hat usw.). Natürlich ist der Zusatzbeitrag nicht das einzige Kriterium, eine Krankenkasse zu wechseln – die Leistung steht im Vordergrund. Daher solltet ihr die Gunst der Stunde nutzen und eure Krankenkasse mit den anderen gesetzlichen Krankenkassen vergleichen – wohlgemerkt sind aber 95% der Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen gleich.

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Welche Krankenkassen sind die günstigsten?

Die günstigste Krankenkasse 2019 erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,3% und liegt daher bei 14,9% Beitragssatz. Es handelt sich dabei um die AOK Sachsen-Anhalt – diese ist leider nur für Menschen in Sachsen-Anhalt interessant und hatte schon im Vorjahr nur 0,3% erhoben. Aber auch die BKK EuRegio liegt bei nur 14,95% Gesamtbeitrag und ist in NRW und Hamburg verfügbar.

KrankenkasseBundeslandZusatzbeitragBeitragssatz
AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt0,3%14,9%
BKK EUREGIONRW & Hamburg0,35%14,95%
hkk Krankenkassebundesweit0,39%14,99%
BKK firmusbundesweit0,44%15,04%
BKK VerbundPlusbundesweit0,5%15,1%
BKK Akzo Nobel BayernBayern0,5%15,1%

Erwähnenswert ist noch die HKK, eine Krankenkasse aus Norddeutschland, die aber mit 0,39% Zusatzbeitrag 2019 (2018 noch 0,59%) die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist. Erstaunlicherweise  ist sie allerdings leistungstechnisch dennoch im Spitzenfeld unterwegs, so Finanztip:

Die HKK punktet in unserem Vergleich im Januar 2018 mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. So bezahlt sie beispielsweise Hautkrebs-Screenings und Gesundheitschecks für Mitglieder, die jünger als 35 Jahre sind. Sie erstattet außerdem bis zu 600 Euro je Versichertem für eine künstliche Befruchtung und übernimmt die Kosten für alternative Medizin. Auch Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen bietet die Kasse zusätzliche Leistungen.

Welche Krankenkassen sind die teuersten?

Deutlich über Bundesdurchschnitt liegt leider auch eine der größten Krankenkassen Deutschlands, die DAK:

KrankenkasseZusatzbeitragBeitragssatz
VIACTIV1,7%16,3%
BKK Henschel Plus1,6%16,2%
DAK1,5%16,1%
IKK Südwest1,5%16,1%
Brandenburgische BKK1,5%16,1%
KKH Kaufmännische KK1,5%16,1%

Welchen Zusatzbeitrag nehmen die größten Krankenkassen?

KrankenkasseVersicherteZusatzbeitragBeitragssatz
Techniker11,1 Mio.0,7% (-0,2%)15,3%
Barmer9,2 Mio.1,1% (+0,0%)15,7%
DAK5,7 Mio.1,5% (+0,0%)16,1%
AOK Bayern4,6 Mio.1,1% (+0,0%)15,7%
AOK BaWü4,4 Mio.0,9% (-0,1%)15,5%
IKK classic3,3 Mio.1,2% (-0,2%)15,8%

Ich empfehle jedem, beispielsweise über krankenkasseninfo.de (empfohlen vom Verbrauchermagazin finanztip.de) zumindest den Vergleich mit der aktuellen Krankenkasse und der möglichen Beitragsersparnis durchzuführen. Dies ist kostenlos und völlig unverbindlich– auch wenn ihr weitere Informationen per Mail anfordert. Per E-Mail bekommt ihr dann (immer noch unverbindlich) ein Antragsformular für die neue Krankenkasse und eine Checkliste mit Musterkündigung geschickt und könnt euch alles nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Entscheiden müssts letztendlich ihr, ob euch der Preis (die Ersparnis) wichtiger ist oder die Leistungen der Krankenkassen. Die Leistungen sind allerdings größtenteils gesetzlich vorgegeben und daher bei allen Krankenkassen zu 95% gleich – die einzelnen Kassen entscheiden sich daher nur durch Bonusprogramme oder spezielle Leistungen, auf die der ein oder andere Wert legt.

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