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Rufnummer von Prepaid mitnehmen
Auch wenn man bislang noch mit einem Prepaid Tarif telefonierte, ist eine Rufnummernmitnahme von dort in ein neues Vertragsverhältnis zumeist kein Problem. Zudem gibt es unter Umständen - gerade wenn man das Smartphone häufiger nutzt - gute Gründe für einen Tarifwechsel. Denn ein Prepaid Tarif mag zwar für Wenig- und Gelegenheitsnutzer eine praktische und unverbindliche Tarif-Option sein, für eine umfassendere Nutzung gibt es allerdings meist bessere Optionen. So kann man heute schon für wenig Geld per Flatrate telefonieren und surfen. Für den Fall, dass man sich tatsächlich für einen Wechsel entscheidet wird hier erklärt, wie man die persönliche Rufnummer von Prepaid mitnehmen kann.
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Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuell reduzierten monatlichen Tarifpreis und dem zuvor verlangten monatlichen Tarifpreis über die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der aktuell reduzierte Tarifpreis beträgt 9,99 €, der zuvor verlangte Tarifpreis beträgt 14,99 €.
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Ganz einfach Rufnummer von Prepaid mitnehmen – So geht´s!
Im Grunde genommen ist es kein großer Unterschied, ob man seine Handynummer zum Beispiel von einer Flatrate in eine andere Flatrate mitnehmen möchte oder ob es sich bei dem bisherigen Vertragsverhältnis um einen Prepaid Handytarif handelte.
In jedem Fall muss im Rahmen des neuen Vertragsverhältnisses der Wunsch nach Mitnahme der Rufnummer mitgeteilt werden damit von den Zuständigen die nötigen Schritte eingeleitet werden können und alles reibungslos und ohne große Verzögerungen über die Bühne laufen kann. Am besten erledigt man dies gleich bei der Bestellung des neuen Tarifes.
Ebenfalls wichtig ist wie bei allen Rufnummernmitnahme-Prozeduren, dass man an allen Stellen übereinstimmende Kundendaten eingibt. So stellt man sicher, dass keine Komplikationen auftreten.
Die Besonderheit bei der Rufnummernmitnahme von einem Prepaid Tarif besteht zumeist lediglich darin, dass man hinsichtlich des bisherigen Handytarifes eine sogenannte Verzichtserklärung unterzeichnen muss, in der man versichert, dass man auf die Nutzung der eigenen Rufnummer im Rahmen des bisherigen Tarifverhältnisses verzichtet.
Für eine Rufnummernmitnahme fallen keine Mitnahmegebühren mehr an. Sind also alle Fristen und Voraussetzungen eingehalten und erfüllt, steht einer zügigen Mitnahme der Nummer in der Regel nichts mehr im Wege.
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