
Überwachungskamera. Die Regeln für die Verwendung einer Videokamera sind streng. © Getty Images / jakkritpimpru
Die Einbruchszahlen sind wieder gestiegen. Viele Hausbesitzer installieren zur Abschreckung eine Überwachungskamera. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.
Das eigene Einfamilienhaus und Grundstück mit einer Kamera zu überwachen, ist erlaubt. Die Kamera können Hausbesitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzuhalten. So können sie mithilfe der Überwachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sachbeschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wiederkehrt.
Doch darüber hinaus müssen Hausbesitzer viele Vorschriften einhalten, auch als Vermieter. Sonst besteht die Gefahr, dass sie Persönlichkeitsrechte zum Beispiel ihrer Nachbarn verletzen. Das gilt sogar für Kamera-Attrappen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf zu achten ist.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Das Heim im Blick – für 45 oder fast 300 Euro? Was die Überwachungskameras im Test unterscheidet, sind Preis und Ausstattung. Alarm und Videos aufs Handy schicken alle.
-
- Viele Menschen rüsten ihr Heim auf – mit Tür- und Fenstersicherungen, Alarmanlagen, Überwachungskameras. Die Tipps der Stiftung Warentest zum Einbruchschutz.
-
- Urlaubszeit ist Einbruchshauptsaison? Ganz so ist es nicht. Urlauberinnen und Urlauber sollten aber auf die Sicherheit ihres Zuhauses achten, wenn es in die Ferien geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Eine Cam die nur so funktioniert, dass man das Bild, z.B. auf dem Tablet in Echtzeit verfolgen und nichts aufgezeichnet werden kann, würde ich gerne an meinem Haus installieren. Denn mit den eigenen Augen kann man ja auch von morgens bis abends gucken, was sich im Garten, vor dem Haus und auf der Straße tut.
Mein Nachbar gegenüber hat übrigens eine drehbare webcam - den werde ich demnächst darauf ansprechen - das geht natürlich gar nicht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Dirk7777777: Wir kennen keine Instanz, die die Rechtmäßigkeit von Datenerhebungen vorab und unabhängig prüft. Dazu müssten Sie sich selbst schlau machen oder einen geeigneten Anwalt fragen. Wenn es bereits Aufnahmen gibt, die Kamera also bereits hängt und in Betrieb ist, dann dürfte die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstößen greifen, hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/ oder sogar hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-34-dsgvo/.
Unabhängig davon ist es auf jeden Fall ratsam, sich selbst an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Die Selbstmeldung darf nicht verwendet werden, um ein Straf- oder Bussgeldverfahren einzuleiten, siehe jeweils Absatz 4 von https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__43.html.
Kommentar vom Autor gelöscht.