Das ist mal eine geniale Nachricht, und meiner Meinung nach auch längst überfällig: Kündigungen von eurem Handyvertrag etc. sind seit dem 01. Oktober 2016 auch per E-Mail möglich! Ihr werden in Zukunft also nicht mehr zwingend postalisch mit Unterschrift kündigen müssen. Alle Details zu dieser erfreulichen und verbraucherfreundlichen Nachricht will ich euch hier zusammenfassen.
Kündigen: Die Vorteile
Das Kündigen für die Zeit nach der Mindestlaufzeit lohnt sich besonders bei Handyverträgen (oft nach 24 Monaten), bei Stromanbietern (meist nach 12 Monaten), und vielen weiteren Möglichkeiten. Die Deutschen gelten allgemein als „kündigungsfaul“, und daher werden Neukunden nicht selten mit besonders günstigen Konditionen belohnt, nach der Mindestlaufzeit dann aber mehr zur Kasse gebeten. Ich predige euch schon seit langem, dass sich ein rechtzeitiges Kündigen und Neuabschließen lohnt – besonders, wenn man sich die aktuellen Handytarife anschaut und mit seinem eigenen Tarif vergleicht, sieht man, was aktuell gerade möglich ist. Das Kündigen wird durch die neue Regelung also noch einfacher.
Kündigung per E-Mail: Was genau ändert sich?
Bisher war in den AGB der meisten Anbieter für Kündigungen die sogenannte Schriftform verlangt worden, konkret: ein Text inklusive eigenhändiger Unterschrift. Für Kündigungen oder vergleichbare Erklärungen gilt aber ab dem 1. Oktober 2016 nur noch die Textform, d.h. neu abgeschlossene Verträge ab dem 01.10.2016 können auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden.
Wohlgemerkt gab es auch vorher Anbieter, die Kündigungen per E-Mail angenommen hatten, beispielsweise war das bei Klarmobil schon lange möglich. Dies geschah aber nur aus Kulanz und eigener Entscheidung – nun sind alle Anbieter dazu verpflichtet, solche Kündigungen anzunehmen.
Die Schriftform darf also nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen – so steht in den Telekom-AGB die Textform (- mittlerweile auch bei Vodafone und o2 Telefónica.
Für die Juristen unter euch: Nachzulesen ist das in dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes“, dort hat sich nun die Regelung in § 309 Nr. 13 BGB geändert – auch nachzulesen hier bei Bundesregierung.de und auf der zugehörigen Facebook-Seite.
Kann jeder Vertrag per E-Mail gekündigt werden?
So gesehen: Nicht in „jeder Vertrag“, denn die Regelung gilt wie gesagt seit 01.10.2016, d.h. sie betrifft auch nur Verträge, die ab dem 01.10. abgeschlossen werden. Bei allen, die ihren Vertrag bis zum 30.09.2016 abgeschlossen haben, können sich die Anbieter auf altes Recht berufen und die Schriftform bei Erklärungen verlangen. Ich persönlich gehe davon aus, dass viele Anbieter nun aber aus Kulanz auch in Zukunft Vertragskündigungen allgemein per E-Mail akzeptieren werden.
Nur der Vollständigkeit halber will ich gesagt haben, dass die neue Regelung auch nicht bei notariell beurkundeten Verträgen gilt – aber das sollte die meisten hier nicht betreffen, denn normale Handyverträge, Verträge für DSL- und Festnetzanschlüsse oder Stromverträge sind ja nicht notariell beurkundet.
Ist ein Kündigen per E-Mail nicht unsicher?
Man könnte sich nun denken, dass die Schriftform sicherer war, weil die zwingend nötige Unterschrift bisher sichergestellt hat, dass sich niemand als eine andere Person ausgeben kann. Dazu gibt es mehrere Punkte, die dieses Argument entkräften:
- Der geringe Nutzen: Was hätte eine Person davon, den Vertrag einer anderen Person zu kündigen? Ich kenne keine genauen Zahlen darüber, wie oft so etwas bisher passiert ist, vermute aber, dass man hier wenig Sorge haben muss.
- Selbst wenn jemand die Absicht hätte, anderen einfach nur zu schaden: Unterschriften können auch gefälscht werden, das hätte also auch vorher passieren können
- Der wichtigste Punkt: Zum Kündigen verlangen Anbieter meist auch noch eine Vertragsnummer oder einen anderen Nachweis, an den andere nicht einfach so kommen können
Meiner Meinung nach sind die Risiken hier also zu vernachlässigen.
Zusammengefasst – Fazit
Um sicher zu gehen, habe ich für den Anfang noch ein paar Empfehlungen, bis sich die Umstellung auch bei den Anbietern in den normalen Kundenservice eingegliedert hat:
- Zumindest für den Anfang am besten noch das alte Verfahren nutzen, also schriftlich mit Datum und Unterschrift kündigen. Die Schriftform ist natürlich auch weiterhin rechtsgültig.
- Kündigungen per E-Mail nur gültig für Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden
- Egal ob per E-Mail oder per Post: Verlangt immer eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Wirksamwerdens der Kündigung
- Denkt an die Kündigungsfrist! Bei Handyverträgen mit 24 Monaten Mindestlaufzeit liegt diese meist bei 3 Monaten, d.h. ihr müsst spätestens im 21. Monat kündigen
Hier gibt’s noch eine Musterkündigung für euch, die euch das Kündigen erleichtern soll – den Wortlaut darin könnt ihr auch in Zukunft für E-Mails benutzen:
Betreff: Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Kundennummer 123456
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag unter der oben angegebenen Kundennummer und der folgenden zugehörigen Mobilfunknummer: 01xx-1234567
Die Kündigung meines Vertragsverhältnisses erfolgt fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.Ich bitte um eine Bestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.
Mit freundlichen Grüßen,
Dein Name
Ich selbst bin gespannt, wie sich das Kündigen per E-Mail entwickelt. Insgesamt ist das meiner Meinung nach definitiv eine erfreuliche (und auch lange überfällige) Entwicklung. Was denkt ihr? Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen, Bedenken & Meinungen in den Kommentaren!