Zudem gibt es einen Haken bei der Registrierung: Man muss sich mit seinem Personalausweis oder Bankkonto anmelden, was bedeutet, dass die Schufa Einblick in die Kontostände und Kontobewegungen der letzten zwei Jahre bekommt. Das Ministerium betrachtet diesen Aspekt kritisch, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.
Es wird noch komplizierter, da die App Zugang zu Finanzinformationen bietet, die zuvor nicht zugänglich waren. Das Ministerium äußert die Befürchtung, dass insbesondere finanziell belastete Personen sich gezwungen fühlen könnten, den Zugriff auf ihre Daten zu gewähren, in der Hoffnung auf einen besseren Score und bessere Kreditbedingungen.
Sicherheitsbedenken bezüglich der App erhöhen die Skepsis des Ministeriums. Schon aufgetretene Sicherheitslücken sind ein Anlass zur Sorge. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass aktuell keine konkreten Pläne für strengere Regelungen vorliegen. Das Ergebnis eines laufenden Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof wird letztlich darüber entscheiden, ob gesetzliche Änderungen in Deutschland erforderlich sind.
(Quelle: Onlinehändler-News / heise online)
Habt ihr schon von der interessanten Neuigkeit rund um die SCHUFA gehört?
Am 16. März 2023 empfahl der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine verkürzte Speicherdauer für Restschuldbefreiungen, was auch die SCHUFA betrifft.
Ob der EuGH dieser Empfehlung folgt, steht noch aus. Eine Entscheidung wird für den Sommer 2023 erwartet. Selbst bei Zustimmung des EuGH muss das Verwaltungsgericht Wiesbaden den vorliegenden Fall bewerten. Der Rechtsstreit könnte bis zum Bundesverwaltungsgericht weitergeführt werden.
Was ist die SCHUFA eigentlich?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Kreditauskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und bewertet. Die Bewertung erfolgt über einen geheimen Algorithmus, der den SCHUFA-Score berechnet, der für Entscheidungen über Kredite, Mietverträge und andere Finanzprodukte herangezogen wird.
Welche Maßnahme trifft die SCHUFA ab sofort?
Die SCHUFA wird ab sofort folgende Maßnahme umsetzen:
Einträge zu Restschuldbefreiungen, die am 28. März 2023 bereits länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Schulden, werden rückwirkend ab diesem Datum nach sechs Monaten gelöscht.
Die Löschung erfolgt automatisch, sodass Verbraucher:innen nichts weiter unternehmen müssen. Die technische Umsetzung soll Ende April 2023 abgeschlossen sein.
Warum ist die SCHUFA umstritten?
Die SCHUFA, eine deutsche Kreditauskunftei, steht aus verschiedenen Gründen in der Kritik, unter anderem:
- ❌ Intransparenz: Die geheime Formel zur Berechnung der Kreditwürdigkeit (SCHUFA-Score) ist für Verbraucher:innen und Expert:innen nicht nachvollziehbar.
- 😖 Fehlerhafte Daten: Falsche oder veraltete Daten bei der SCHUFA können zu einer fehlerhaften Beurteilung der Kreditwürdigkeit führen.
- 🤔 Datenschutzbedenken: Die SCHUFA sammelt und speichert viele personenbezogene Daten, was Datenschutzbedenken hervorruft.
- ⬆️ Monopolstellung: Die marktbeherrschende Stellung der SCHUFA in Deutschland schränkt die Auswahl für Verbraucher:innen und Unternehmen ein.
- 👎 Negative Auswirkungen auf Verbraucher:innen: Ein schlechter SCHUFA-Score kann zu höheren Kreditzinsen, abgelehnten Kreditanträgen oder Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche führen.
Bewertung
Ist dies der Anfang vom Ende? Der EuGH könnte zukünftig weitere Maßnahmen ergreifen, aber eine endgültige Klärung bezüglich der SCHUFA könnte noch Jahre dauern.
Wie beurteilt ihr diese Entwicklung, insbesondere die Empfehlung? Guter erster Schritt? Teilt uns eure Meinung in den Kommentaren mit.