Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein weiteres Urteil in Bezug auf die Schufa gefällt. Diesmal ging es darum, ob allein der Schufa Score als alleiniges Entscheidungskriterium für die Vergabe von Konsumkrediten und ähnlichen Prozessen genutzt werden darf.
Der Schufa Score als Entscheidungsfaktor
Unternehmen wie Banken, Wohnungsbaugesellschaften oder Mobilfunkanbieter greifen oft auf die Schufa-Auskunftei zurück, um mehr über potenzielle Kunden zu erfahren. Dabei interessiert sie vor allem die Zahlungsmoral des Kunden in der Vergangenheit. Hat der Kunde seine Miete pünktlich gezahlt? Hat er frühere Kredite ordnungsgemäß zurückgezahlt und die fälligen Zinsen beglichen? Solche Aspekte können sich negativ auf den Schufa Score auswirken, was es dem Verbraucher schwieriger machen kann, einen neuen Kredit aufzunehmen oder einen Mietvertrag abzuschließen. Die Auswirkungen eines niedrigen Schufa Scores können erheblich sein.
Das Urteil zum Schufa Score
Der EuGH hat nun entschieden, dass eine alleinige Beurteilung des Verbrauchers durch ein Unternehmen aufgrund des Schufa Scores nicht zulässig ist. Das Problem besteht darin, dass der Score nicht nur auf finanziellen Aspekten basiert. Auch das allgemeine Verhalten, wie häufige Umzüge, fließt in die Berechnung des Scores ein. Der EuGH fordert, dass Unternehmen stattdessen die persönliche Situation und das individuelle Verhalten der Verbraucher berücksichtigen müssen. Die ausschließliche Verwendung von Schufa-Informationen reicht nicht mehr aus, um Kredite oder ähnliches zu vergeben.
Der EuGH argumentiert mit dem Verbot automatisierter Entscheidungen und Datenschutz. Die Entscheidungsgewalt von Datensammlungen und Computerprogrammen über Menschen sei problematisch und verletze die Menschenwürde und individuelle Freiheit.
Folgen für die Verbraucher
Zunächst hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen, da es noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Es könnte auch eine Gesetzesänderung erfordern, was den Prozess weiter verzögern könnte. In vielen Fällen verwenden Unternehmen bereits jetzt neben dem Schufa Score zusätzliche Daten zur Kundenbewertung, wie Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge. Daher dürfte sich für Verbraucher möglicherweise nicht viel ändern. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Situation entwickelt.
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yolo3
yolo3
yolo3 14.12.2023, 21:52Nein
digifox
digifox
digifox 15.12.2023, 14:22Ich bin mir sicher, es wird schon recht bald in die Umsetzung kommen 👌🏻🙂